Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung
Seit 2013 bietet das AIS Jugendservice Beratung für Eltern nach §95 Abs. 1a AußStrG an. Die Beratung wird in Einzel-, Paar- oder Gruppensettings durchgeführt.
Zentrale inhaltliche Schwerpunkte
- Das Erleben der Kinder, deren Bedürfnisse, Nöte und Ängste im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung
- Die Rechte der Kinder auf Fürsorge und Schutz sowie verlässliche Kontakte zu beiden Elternteilen
- Die Gestaltung der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation der Kinder
MitarbeiterInnen
-
Auner Susanne
-
Mag.ª Feichtenberger Annemarie