Regeln in der mobilen Wohnbetreuung
AIS-Regeln
- Die Termine mit dem Betreuer/der Betreuerin sind verbindlich, ebenso die Termine mit dem Wochenenddiensthabenden und den FreizeitpädagogInnen.
- Die Teilnahme an der Haussitzung ist verbindlich.
- Jede/r Jugendliche hat beim Einzug eine Kaution von € 140,- zu entrichten. Diese kann aber auch in Raten, während der ersten Monate der Unterbringung, bezahlt werden.
- Die Wohnungs- und Zimmerschlüssel dürfen nicht weitergegeben werden.
- Die Wohnungstür ist nach Verlassen abzusperren. Die AIS empfiehlt auch das Zimmer zu verschließen, da für abhanden gekommene Gegenstände keine Haftung übernommen wird.
- Alkohol und Drogen dürfen in den Wohnungen weder gelagert noch konsumiert werden.
- Ausgangszeiten:* bis 16 Jahre wochentags bis 22 Uhr, freitags u. samstags nach Absprache aber maximal bis 23 Uhr
* von 16 bis 18 Jahre wochentags bis 22 Uhr, freitags und samstags nach Absprache
* ab 18 Jahre wochentags bis 24 Uhr, freitags und samstags nach Absprache - BesucherInnen müssen die Wohnung bis spätestens 22 Uhr verlassen.
- Änderungen der Ausgangszeiten, Auswärtsübernachtungen und Beurlaubungen sind mit dem Betreuer/der Betreuerin abzusprechen.
- Die Wohnung und das Zimmer sind sauber zu halten.
- In der Wohnung dürfen keine Tiere gehalten werden. Käfigtiere sind nur nach Absprache mit der pädagogischen Leitung erlaubt.
- Die Lagerung von Wasserpfeifen (Shishas), sowie der Konsum, ist in der Wohnung verboten.
- Jeder/jede Jugendliche hat sich an die Hausordnung des jeweiligen Wohnhauses zu halten.
- Musik ist auf Zimmerlautstärke zu halten.
- Für arbeitslose Jugendliche: Die Teilnahme am Projekt für arbeitssuchende Jugendliche ist verbindlich.
- Für Lebenshaltungskosten werden bei Vollbeschäftigung € 400,- (davon €30,- auf Sparbuch) veranschlagt. Davon abgezogen werden Eigenleistungen des/der Jugendlichen (Lehrlingsentschädigung, Kursgeld). Verdient ein/e Jugendliche/er mehr als € 400,- wird der Differenzbetrag auf ein Sparbuch eingezahlt, das vom/von der Betreuer/in verwaltet wird. Jugendliche ohne Beschäftigung erhalten €320,- (davon €30,- auf Sparbuch).
ACHTUNG!!! SOFORTIGE AUSSCHLIEßUNGSGRÜNDE!!!
- Bei Gewalt gegen MitbewohnerInnen und BetreuerInnen
- Wenn durch das Verhalten des Jugendlichen die Gefahr besteht die Wohnung zu verlieren.
- Wenn nach Einschätzung des Betreuers/der Betreuerin die Verantwortung für den Jugendlichen/die Jugendliche nicht mehr übernommen werden kann.